Arbeitskleidung: Pflichten des Arbeitgebers


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3.11.2017     Informatives zur Arbeitskleidung: Pflichten des Arbeitgebers

War die Bewerbung ➚ erfolgreich und eine neue Stelle wird angetreten, werden Arbeitnehmer mit zahlreichen Pflichten konfrontiert. Doch auch der Arbeitgeber hat Leistungen zu erbringen. Hinsichtlich Arbeitskleidung stellt sich regelmässig die Frage, ob diese von Mitarbeitern selbst gekauft werden muss, oder ob Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich sind. Nachfolgend werden zentrale Fakten geklärt.

Schutzkleidung Chemiearbeiter    Eine Frage der Definition

Obwohl in Obligationenrecht und Arbeitsgesetz kein Passus zu finden ist, der das Thema Kleidung detailliert regelt, wird der Arbeitgeber über Artikel 327 Obligationenrecht dazu verpflichtet, sämtliches Material für Mitarbeiter zu stellen, das sie zum Ausüben ihrer jeweiligen Tätigkeit benötigen. Als Material wird dabei unter anderem Werkzeug und Schutzkleidung verstanden. Dennoch gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, welche Art von Schutzausrüstung bereitzustellen ist. Aufgrund der teilweise extrem unterschiedlichen Anforderungen der Berufe, variiert der Bedarf entsprechend. Um zu klären, ob ein Arbeitgeber die Kosten für Arbeitskleidung tragen muss, gilt es zunächst zwischen Schutz-, Dienst- und Berufskleidung zu unterscheiden:

Begriff

Definition

Arbeits- / BerufskleidungLaut Artikel 28 ArGV 3 alles, was Arbeitnehmer tragen, um sich vor giftigen oder schmutzigen Stoffen zu schützen. Meinungen von Arbeitsrechtlern zufolge, fallen darunter alle Kleider von Mitarbeitern, die sie während der beruflichen Tätigkeit tragen. Dazu zählen auch Schutzkleider, die nur bei bestimmten Erledigungen getragen werden.

SchutzkleidungSchützt Mitarbeiter vor Gefahren, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit auf ihn einwirken können. Das Spektrum reicht von Textilien über Sicherheitsschuhe und Helm bis hin zum Gehör- oder Augenschutz. Bindend sind hierbei die Angaben in Artikel 27 ArGV 3.

DienstkleidungAls Dienstkleidung wird Kleidung verstanden, die einen Uniform-Charakter aufweist, aber auch der Corporate Identity dient. Polizisten tragen ihre Dienstkleidung beispielsweise, um sich als Ordnungshüter erkennbar zu machen.

Schutzkleidung: Aufgabe des Arbeitgebers
Laut Gewerkschaft Unia, grösste Gewerkschaft in der Schweiz, lässt sich nicht über die Kostenübernahme für Arbeitsschutzkleidung für Bauarbeiter streiten. Dies wäre Sache des Arbeitgebers. Konkret heisst es in einem Beitrag unter unia.ch ➚:

"Die persönliche Schutzausrüstung (einschliesslich Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe S3, Regenschutz, Gehörschutz, Schutzbrille) muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Ebenso Arbeitskleidung mit Signalfunktion, Regenbekleidung und Wärmebekleidung für den Winter."

Doch dies gilt nicht nur auf dem Bau. Schutzkleidung ist rechtlich vorgeschrieben und muss von Arbeitgeber bereitgestellt werden. Gesetzlich geregelt ist ausserdem die Reinigung von Material mit Schutzfunktion. Auch diese Ausgaben müssen Unternehmen für ihr Personal übernehmen und unter anderem für erforderliche Gerätschaften für Unterhalt und Reinigung aufkommen.

Einkauf und Eigentum

Wo Arbeitgeber Schutzausrüstung kaufen, bleibt ihnen überlassen. Während Fachhändler im stationären Handel als Quelle dienen können, lässt sich Arbeitskleidung online bei Engelbert Strauss bestellen ➚, um eine komfortable Alternative zu nennen. Allerdings ist es unerlässlich, dass Schutzausrüstung über die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften für die jeweilige Branche verfügt. Tragen Arbeitgeber die Kosten für das Equipment, handelt es sich um Eigentum des Unternehmens. Beschaffen sich Arbeitnehmer ihre Schutzkleidung selbst, sind sie wiederum Eigentümer.

Berufskleidung und Dienstkleidung

Bei Berufs- und Dienstkleidung sieht die Sachlage anders aus. In der Regel verhält es sich in der Praxis so, dass Arbeitgeber Arbeitskleidung nicht bezahlen müssen, solange die Textilien als normale Kleidung eingestuft werden können und nicht nur während der Arbeit zum Einsatz kommen. Eine klare, rechtlich bindende Verpflichtung zur Kostenübernahme durch Arbeitgeber betrifft lediglich die Schutzkleidung. Bei allen anderen Textilien, die nicht von dieser Regelung umfasst sind, steht es dem Arbeitgeber frei die Beschaffungspflicht auf Arbeitsnehmer zu übertragen. Gesetzliche Vermutungen lassen sich dahingehend sowohl zugunsten als auch zu Ungunsten des Personals auslegen.

    Dienstkleidung Kellnerin

Eine Garderobe, die von der Belegschaft auch privat getragen werden kann, lässt sich beispielsweise anteilsmässig auf Arbeitnehmer umlegen. Dienstkleidung, die wiederum eindeutig dazu dient die Identität des Betriebs nach aussen zu präsentieren, fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers und muss auf seine Rechnung gekauft werden. Darunter die Dienstbekleidung für Postboten oder Flugbegleiter.

Beim Bankangestellten, der auf den Anzug zurückgreift, um beim Kundenkontakt einen angemessenen Stil zu gewährleisten, spricht man von Berufskleidung, welche nicht unter die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt. Aufgrund der Gesetzgebung ist jedoch davon auszugehen, dass textile Ausstattungen, die Arbeitgeber für ihre Angestellten beschaffen und bereitstellen, auch vom Betrieb zu zahlen sind. Beispiel: Stattet ein Café seine Mitarbeiter mit einheitlichen und mit Logo bestickten Schürzen aus, ist die Chance gering, dass der Arbeitgeber diesen finanziellen Aufwand umwälzen darf.

Bilder: voltamax (Bild 1, Schutzkleidung), LuckyLife11 (Bild 2, Dienstkleidung) / pixabay.com


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